AgNes-Rechner: Netzentgelt-Preise und optimale Bestellkapazität kostenlos berechnen

Mit AgNes stellt die Bundesnetzagentur die Netzentgelte neu auf: Bestellkapazität statt Jahreshöchstlast, dazu zwei Arbeitspreise. Wir zeigen Ihnen kostenlos und ohne Anmeldung, mit welchen Preisen Sie rechnen können und welche Bestellkapazität zu Ihrem Lastgang passt.

Kostenlos und ohne Anmeldung

Ihre AgNes-Preise und Ihre Bestellkapazität

Tragen Sie Spannungsebene, Leistungspreis und Arbeitspreis von Ihrer Netzrechnung ein. Laden Sie zusätzlich Ihren Jahreslastgang hoch, zeigt der Rechner die Jahresdauerlinie und die günstigste Bestellkapazität ohne Batterie. Die Datei bleibt dabei in Ihrem Browser.

Unsere Einschätzung

Was AgNes für Ihre Netzentgelte bedeutet

Was wegfällt. Der Leistungspreis auf die Jahreshöchstlast, die 2.500-Stunden-Regel und die atypische Netznutzung. Alles, was heute darauf optimiert ist, gehört 2029 auf den Prüfstand.
Was neu zählt. Die Kapazität, die Sie jedes Jahr bestellen. Unter ihr gilt der günstige Arbeitspreis AP1, darüber der höhere AP2. Wie hoch sie sein sollte, zeigt Ihr Lastgang.
Was jetzt zu tun ist. Investitionen in Speicher und PV laufen weit über 2029 hinaus. Rechnen Sie sie deshalb schon heute mit AgNes-Preisen, die Grundlage dafür liefert unser Rechner.

FAQs

Fragen zu AgNes

Ab 2029. Seit dem 6. August 2026 konsultiert die Bundesnetzagentur ihren Festlegungsentwurf, die Festlegung soll Ende 2026 kommen. Die Netzbetreiber veröffentlichen ihre AgNes-Preisblätter spätestens im Oktober 2028.

Für Anschlüsse ab der Mittelspannung und in der Niederspannung ab 100.000 kWh im Jahr. Mit dem Leistungspreis entfallen auch die 2.500-Stunden-Regel und die atypische Netznutzung.

Nur für wenige große Abnehmer. Ihren bisherigen Rabatt behalten bis Ende 2031 Entnahmestellen, die Ende 2028 eine gültige Vereinbarung haben, zwischen 2026 und 2028 mindestens einmal die Voraussetzungen erfüllt haben und im Durchschnitt mehr als 10 GWh im Jahr beziehen. Der Rabatt wird dann in Prozent auf die neuen AgNes-Entgelte angerechnet. Für alle anderen endet die atypische Netznutzung 2029.

Nein, beide stehen für das ganze Jahr fest. Zeitlich und regional schwankende Netzentgelte regelt die Bundesnetzagentur gesondert. Laut Entwurf kommen sie zuerst für Speicher und Erzeugungsanlagen, frühestens ab 2030.

Der Entwurf erlaubt, 30 bis 60 % der Netzkosten über die Arbeit abzurechnen. Weil die Reform nicht ändert, wie viel die Netzbetreiber insgesamt einnehmen, fehlt jeder Euro, der über die Arbeit hereinkommt, beim Kapazitätspreis.

Er bildet aus Leistungspreis + 2.500 h × Arbeitspreis das Preisniveau Ihres Netzes und verteilt es neu: 60 % über die Arbeit, AP2 beim 3,33-Fachen von AP1 (laut Entwurf 2- bis 3,5-fach). Das ist unsere Schätzung auf Basis öffentlicher Daten, keine Zusage Ihres Netzbetreibers.

Sie bestellen sie jährlich beim Netzbetreiber, mindestens 10 % Ihrer Vorjahreshöchstlast und höchstens Ihre Netzanschlusskapazität.

Das entscheidet der Vergleich zweier Preisdifferenzen. Unter der Bestellkapazität zahlen Sie AP1, darüber AP2. Fängt der Speicher Last über der Bestellkapazität ab, spart er pro Kilowattstunde genau diesen Aufschlag. Am dynamischen Stromtarif verdient er pro Kilowattstunde die Spanne zwischen günstigen und teuren Stunden. Ist diese Spanne größer, lohnt es sich sogar, zum Laden bewusst über die Bestellkapazität zu gehen.

Einmal im Jahr: nachdem Ihr Netzbetreiber sein Preisblatt veröffentlicht hat und bevor das Kalenderjahr beginnt. Melden Sie nichts, leitet der Netzbetreiber aus Ihrem Lastgang selbst eine passende Bestellkapazität ab. Innerhalb des Jahres ändern sich die Preise nicht.

Das ist erlaubt, wird aber teurer: Für die Energie oberhalb der Bestellkapazität zahlen Sie AP2 statt AP1, nicht für den gesamten Bezug dieser Stunden.

Lastspitzen kappen bringt weniger als heute. Dafür muss der Speicher keine Reserve mehr für die eine Jahresspitze vorhalten und kann seine ganze Kapazität für günstigen Einkauf und Flex-Vermarktung nutzen. Strom, den er nur zwischenspeichert und zurück ins Netz gibt, ist laut Entwurf von den Arbeitspreisen befreit, wenn er getrennt gemessen wird.

Auf der Seite der Bundesnetzagentur zum Festlegungsverfahren AgNes mit Festlegungsentwurf und Gutachten, dazu die Pressemitteilung vom 6. August 2026.

Unter AgNes verdient ein Speicher sein Geld vor allem am Strompreis, dafür braucht es einen dynamischen Stromtarif. Wir empfehlen deshalb, zuerst den Tarif umzustellen und dann die Flexibilität zu vermarkten.