Anlagenzertifikat für Batteriespeicher: Wann Sie es brauchen, was es kostet und wie der Prozess abläuft
Was ist ein Anlagenzertifikat und wofür braucht man es?
Ein Anlagenzertifikat ist der Nachweis einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, dass eine Erzeugungs- bzw. Speicheranlage die geltenden technischen Anschlussregeln einhält. Die Zertifizierungsstelle kann frei gewählt werde (z.B. TÜV Nord/Süd oder andere Dienstleister). Für jede Spannungsebene gibt es unterschiedliche Anforderungen (NS/MS/HS: VDE-AR-N 4105/4110/4120).
Welcher Nachweis nötig ist, hängt von zwei Größen ab:
- der maximalen AC-Wirkleistung am Netzanschlusspunkt (in kW, inkl. Bestandsanlagen) und
- der vereinbarten maximalen Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt (in kW)
➡️ Wichtig: Maßgeblich ist die maximale AC-Wirkleistung der Wechselrichter am Netzanschlusspunkt, nicht bspw. das theoretische Maximum (kWp) der PV-Module.
Warum das Thema für Installateure und EPCs wichtig ist
Die Zertifizierung ist teuer und zeitintensiv: Die Kosten für eine Zertifizierung starten bei rund 5.000 €, können aber je nach Umfang auf bis zu 20.000€ ansteigen. Dazu verlängert sie den Projektablauf oft um mehrere Monate. Das fließt in die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein und beeinflusst damit den Preis, den der Endkunde sieht.
Zwei Dinge sind daher entscheidend:
- Transparenz: Wer von Anfang an klar kommuniziert, was auf den Kunden zukommt, schafft Planungssicherheit auf beiden Seiten.
- Timing: Wird der Prozess früh und in der richtigen Reihenfolge angestoßen, lassen sich die Dokumente einmal korrekt einreichen, anstatt in mehreren Schleifen mit dem VNB nachbessern zu müssen. Genau diese Korrekturschleifen kosten am meisten Zeit.
Komponenten-, Einheiten- und Anlagenzertifikat: der Unterschied
- Komponentenzertifikat: bescheinigt einzelne Bauteiltypen, z.B. EZA-Regler oder Schutzschalter
- Einheitenzertifikat: bescheinigt einen einzelnen Gerätetyp, z. B. Batterie- oder PV-Wechselrichter.
- Anlagenzertifikat: bescheinigt die gesamte Anlage so, wie sie an diesem NAP errichtet wird. Es umfasst das Zusammenspiel von Einheiten, Reglern, Schutzkonzept und Netzanschluss.
Kurz: Einheiten- und Komponentenzertifikate sind die Bausteine, das Anlagenzertifikat ist der Nachweis für das fertige Gesamtwerk. Es wird nur ausgestellt, wenn für alle Einheiten und Komponenten gültige Zertifikate vorliegen.
➡️ Praxistipp: Erst ZEREZ (Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate) prüfen, dann bestellen: Ob eine Einheit oder Komponente zertifiziert ist, sehen Sie im ZEREZ. Prüfen Sie das vor dem Kauf. Gerade bei außereuropäischen Herstellern gilt: Ein Gerät kann technisch einwandfrei sein und trotzdem kein gültiges Zertifikat haben. Im Worst Case blockiert es das gesamte Anlagenzertifikat.
Brauche ich ein Anlagenzertifikat – und wenn ja, welches?
Ausschlaggebend sind die maximale AC-Wirkleistung am NAP sowie die vereinbarte Einspeisebegrenzung. Die Spannungsebene bestimmt die anzuwendende Norm und damit die benötigten Formulare (Niederspannung: VDE-AR-N 4105, Mittelspannung: VDE-AR-N 4110, Hochspannung: VDE-AR-N 4120).
Entscheidend ist die Summe der Wechselrichter-Wirkleistungen aller Erzeugungsanlagen und Speicher. Wichtig ist, sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen zu zählen!
Strukturierte Übersicht über die Voraussetzungen und Folgen verschiedener Anlagezertifizierungen.
Die obige Grafik zeigt die verschiedenen Fälle im Detail:
- ≤ 270 kW → kein Anlagenzertifikat, ggf. Einheitenzertifikat nach Spannungsebene (meist AR 4110) + Einstellnachweis nach EAAV
- ≤ 500 kW → Anlagenzertifikat B, außer das vereinbarte Einspeiselimit am NAP ist ≤ 270kW
- ≤ 950 kW → Anlagenzertifikat B
- 950 kW → Anlagenzertifikat A
Hinweis: Netzbetreiber können in ihren Technischen Anschlussbedingungen (TAB) abweichende Regelungen treffen. Im Zweifel ist die Einordnung immer mit dem zuständigen Netzbetreiber abzustimmen.
So läuft die Zertifizierung ab: Phasen und Formulare
Phasen der Anlagenzertifizierung am Beispiel des Anlagenzertifikats B.
Phase 1 - Planung & Auslegung
- Der Planer legt den Speicher aus und stellt beim Netzbetreiber das Netzanschlussbegehren (E.1). Das passiert am besten so früh wie möglich, denn es klärt die verfügbare Netzanschlussleistung. Bei Mischanlagen kommt die Beurteilung der Netzrückwirkungen (E.2) hinzu.
- Für alle Einheiten und Komponenten holt der Planer die Einheiten- und Komponentenzertifikate (E.13 / E.14) ein und prüft sie im ZEREZ-Register auf Gültigkeit.
- Außerdem schickt der Planer das Speicher-Datenblatt (E.8) an den Netzbetreiber. Dieser antwortet mit dem Abfragebogen (E.9), welcher konkrete Einstellvorgaben enthält und die Basis für das Anlagenzertifikat bildet.
Phase 2 – Bauvorbereitung
- Der Planer beauftragt die Zertifizierungsstelle idealerweise 20 Wochen vor Baubeginn. Diese erstellt das Anlagenzertifikat (E.15).
- Nach Prüfung des Zertifikats genehmigt der Netzbetreiber den Netzanschlusspunkt.
- Anschließend reicht der Planer die Errichtungsplanung (E.4) beim Netzbetreiber ein. Idealerweise 10 Wochen vor Baubeginn.
Phase 3 – Baubeginn
- Der Planer protokolliert den Bau und füllt dafür Inbetriebsetzungsauftrag (E.5), Erdungsprotokoll (E.6) und Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen (E.7) aus. Auf dem E.7 vermerkt der Netzbetreiber die Erlaubnis zur erstmaligen Zuschaltung.
Phase 4 – Inbetriebnahme
- Der Anlagenbetreiber nimmt die Anlage im Beisein des Netzbetreibers in Betrieb und füllt je Erzeugungsanlage die Inbetriebnahme (E.10) aus. Die Zertifizierungsstelle bestätigt, dass die gebaute Anlage dem Plan entspricht.
- Es folgen die Inbetriebnahmeerklärung (E.11), die Konformitätserklärung (E.12) und schließlich die Betriebserlaubnis (E.16) durch den Netzbetreiber.
➡️ Wichtige Frist: Die Konformitätserklärung muss innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme vorliegen – sonst kann der Netzbetreiber die Anlage wieder abschalten.
Praxistipp: E.1 und E.8 früh einreichen
E.1 und E.8 können Sie direkt zu Beginn einreichen, teils noch vor Vertragsabschluss mit dem Kunden. Das stößt den Prozess früh an und liefert mit dem E.9-Bogen zugleich die Prüfung, ob Sie die geplante Netzanschlussleistung erhalten. Das ist bei vielen Netzbetreibern kostenlos, reduziert das Projektrisiko und beschleunigt den Zertifizierungsprozess.
Fazit
Ein Anlagenzertifikat ist ein Zeit- und Kostenfaktor, der die Wirtschaftlichkeit spürbar beeinflusst. Drei Hebel zahlen sich aus:
- Früh anfangen: E.1 und E.8 gleich zu Projektbeginn einreichen.
- ZEREZ prüfen: vor dem Kauf sicherstellen, dass alle Einheiten und Komponenten gültig zertifiziert sind.
- Speichergröße mitdenken: die passende Zertifizierungsstufe von Anfang an in die Auslegung einbeziehen und den Speicher so dimensionieren, dass Leistung, Anwendungsfall und Zertifizierungsaufwand zusammenpassen.
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Quellen
- https://www.bdew.de/media/documents/öffentlich_-_21052024-_BDEW-Anwendungshilfe_Zertifizierungspaket_final.pdf
- https://www.vde.com/de/fnn/dokumente/alle-vde-anwendungsregeln#gültig
- https://www.vde.com/resource/blob/2322542/8c4409de40eb1e69555cfc7e075fd781/vde-fnn-hinweis--anschluss-und-betrieb-von-speichern-am-niederspannungsnetz---2024--data.pdf
- https://wind-fgw.de/downloads/Leitfaden_Anlagenzertifikat_B.pdf
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